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ZERTIFIKAT der hohen Qualität!

Musterkanzlei ist ein Autorenprogramm zur Auszeichnung der Kanzleien, in denen stetige Erhöhung der Standards von Steuerberatungsleistungen sehr hohes Niveau des Kundendiensts und völliges Professionalismus in der Kanzleiverwaltung gebracht hat. Jede Kanzlei, die am Programm Musterkanzlei angemeldet wurde, muss die praktische Anwendung der bestimmten Prozeduren im Bereich des Kundendiensts, der Lesistungserbringung und der inneren Organisation der Kanzlei zeigen. Diese Prozeduren sollen wirksam in die Arbeitssystem eingearbeitet werden und zur Versicherung der Kunden- und Kanzleiinteressen ausgenutzt werden. Die Gewinner erhalten den Titel Musterkanzlei mit dem Angeben des Anerkennungjahres, in dem haben sie das Recht den Titel in ihren Promotions- und Informationsmaterialien nutzen. Das Programm hat den Polenbereich Charakter.

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  • Prüfung:

    • Dursicht der Finanzberichte
    • Prüfung der Wirtschaftsberichte
    • Prüfung der Spezialgebiete von Finanzbuchhaltung
    • Prüfung der Umstrukturierungs-und Umwandlungspläne von Unternehmen
    • Űberwachung der Bücher und Abrechnungen mit dem Staatsaushalt
    • Űberprüfung der durch Dritte geführten Bücher des Kunden auf Ordnungsmäßigkeit
    • Führung und Beratung bei Auflösungs-und Konkursverfahren
    Prüfung
  • Führung der Handelsbücher:

    • Führung der Handelsbücher in vollem Umfang
    • Aufsicht über die laufenden Führung der Handelsbücher
    • Erstellung von Betriebskontenplänen
    • Erstellung der Erklärungen über Körperschaft- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer (VAT)
    • Erstellung von Jahresabschlüssen für das gesamte Geschäftsjahr
    • Konsolidierung der Jahresabschlüsse
    • Erstellung der Berichte an GUS
    • Beratung im Bereich der Finanzbuchhaltung
    Führung der Handelsbücher
  • Beratungsleistungen

    • Vorbereitung von Beratungen, Gutachten und Erklärungen im Rahmen von Steuerbelastungen
    • Vertretung des Kunden gegenüber Finanzbehörden
    • Vetretung des Kunden gegenüber Finanzgerichten
    • Vorbereitung von Erklärungen und Berufungen gegen Steuerbehördeurteilen
    Beratungsleistungen
  • Lohnliste

    • Erstellung der Lohnlisten- Kalkulation der Vergütung aufgrund der unterschiedlicher Verträge,
    • Ermittlung der ZUS-Beiträge
    • Vorbereitung der Steuererklärungen
    • Vorbereitung der ZUS-Erklärungen,
    • Führung der Lohnkarten,
    • Erstellung der Auskünfte über Jahreseinkommen und abgezogene Anzahlungen auf Einkommensteuer,
    • Vorbereitung der Űberweisungsbelege in elektronischer bzw. Papierform,
    • Vorbereitung für die Mitarbeiter der Vergütungsbelege und Auskünfte über die abgezogenen ZUS-Beiträge.
    Lohnliste

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